Hygienekonzeptder vhs Kreis Kronach

Richtlinien zur Kontaktvermeidung und Hygienemaßnahmen (Stand: 03.04.2022)

Dieses Hygienekonzept basiert auf der Liste der Mindestanforderungen des Bayerischen Kultusministeriums sowie der Hygiene-Checkliste des Bayerischen Volkshochschulverbands.

Alle Vorgaben und Verhaltensregeln sind für Teilnehmer/innen, Kursleiter/innen, Besucher/innen und vhs-Mitarbeiter/innen zwingend einzuhalten. Das Hygienekonzept wird fortlaufend aktualisiert.

  1. Teilnehmende mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen bzw. Erkältungssymptomen jeder Schwere sowie Teilnehmende mit Kontakt zu COVID-19-Fällen werden gebeten, nicht an Kursen und Veranstaltungen teilzunehmen.
  2. Eine medizinische Maske oder FFP2-Maske ist beim Betreten und beim Verlassen sowie auf den Gängen des vhs-Veranstaltungsortes zu tragen.
  3. Für Beratungsgespräche und den Parteiverkehr gilt für Besucherinnen und Besucher durchgängig eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske).
  4. Die Maskenpflicht entfällt am festen Sitzplatz, sofern zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht zum eigenen Hausstand gehören. Soweit während einer Veranstaltung der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten werden muss, ist auch während der Veranstaltung eine FFP2-Maske von allen Teilnehmenden und der Kursleitung zu tragen.
  5. Betreten und Verlassen Sie den Veranstaltungsort auf den ausgeschilderten Wegen: Es gibt unterschiedliche Regelungen an den verschiedenen vhs-Standorten („Einbahnstraßensystem“ o. ä.). Generell gilt: Wer hinausgeht hat Vorfahrt, Hineingehende warten. So wird Enge im Türbereich vermieden.
  6. Beim Eintreffen am und Verlassen des Kurs-/Veranstaltungsortes ist das Abstandsgebot (1,5 m) einzuhalten; keine Gruppenbildung! Der Mindestabstand von 1,5 m ist vor, während und nach den Veranstaltungen einzuhalten.
  7. Die jeweilige Gruppengröße wird von der vhs gemäß den aktuellen Richtlinien und gemäß der Durchführbarkeit festgelegt und darf nicht überschritten werden.
  8. In den Kurs- und Veranstaltungsräumen gilt eine feste Sitzordnung an Einzeltischen mit mind. 1,5 m Abstand; Türklinken, Lichtschalter und Arbeitstische sind nach dem Kurs zu reinigen (Reinigungsmittel wird von der vhs gestellt).
  9. Regelmäßige Durchlüftung der Räume (mind. 15 Minuten je volle Stunde; Bewegungskurse: alle 45 Minuten 15 Minuten stoßlüften); ein kontinuierlicher Luftaustausch wird empfohlen.
  10. Auf die wichtigsten generellen Verhaltensregeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 wird hingewiesen:
  • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen (mit Seife für 20-30 Sekunden).
  • Einhalten der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch).
  • Hände vom Gesicht fernhalten; Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden.

Besondere Hinweise für den Programmbereich Gesundheit:

Bereich „Bewegung und Entspannung“

  • Eigene Matte und Decke mitbringen.
  • Umkleiden können nicht genutzt werden!
  • Nach 45 Min. für 15 Min. stoßlüften; generell auf ausreichenden Frischluftaustausch achten!

Bereich „Kochen/Backen/Essen/Genießen"

  • Es muss durchgehend eine medizinische Maske oder FFP2-Maske getragen werden.
  • In den Küchen gilt ein Abstand von mindestens 1,5 m.
  • Benutzung der Arbeitsmittel möglichst nur durch eine Person, ansonsten sind Einmal-Handschuhe zu tragen.

Hinweis zu Studienreisen und Exkursionen

Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs Kreis Kronach. Hier ist der Reiseveranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Einhaltung aktuell geltender Hygienemaßnahmen verantwortlich.

Für den Fall, dass Teilnehmende die Regeln des Hygienekonzepts auch nach Ermahnung einer Kursleitung nicht befolgen oder wiederholt gegen die Regeln verstoßen, können diese von der Kursleitung vom Kurs ausgeschlossen werden! Der/die Teilnehmer/in muss das Gebäude umgehend verlassen und die vhs muss über diese Maßnahme informiert werden.

Hinweis Datenschutz:

Im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter den Teilnehmenden oder den Kursleitungen müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden und Kursleitungen (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mailadresse, Zeitraum des Aufenthaltes/ Kursdauer) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden zum Zweck der Kontaktpersonenermittlung übermittelt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der vhs Kreis Kronach: 
Telefon: 09261 6060-0; E-Mail: E-Mail Senden.

Bitte tragen Sie bei Terminen in der Geschäftsstelle eine Bereich medizinische Maske oder FFP2-Maske und halten Sie den Abstand von mind. 1,5 m zu den vhs-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern ein.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Mitwirkung und Unterstützung!

Ihr Team der vhs Kreis Kronach


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